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Auf dieser Seite stellen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarreiengemeinschaft vor.

Seelsorgeteam

Pfarrbüros

Unsere Pfarrbüros sind für Sie da: 

In den Schulferien bzw. durch Krankheit kann es zu Änderungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Pfarrgemeinderat 2018 - 2022

Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, dessen Mitglieder zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern „zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen“ (can. 536 CIC). Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, die sich um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.

Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde auf 4 Jahre gewählt.

Je nach Größe der Pfarrgemeinde sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt und liegt bei 4 -18 gewählten Mitglieder, wozu noch einige Delegierte bzw. berufene Mitglieder kommen können.

 

Kirchenverwaltung 2019 - 2024

Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.

Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und von der Pfarrei beschäftigtes Personal. Dieses Gremium wird für jeweils sechs Jahre direkt gewählt. Der Pfarrer oder Pfarradministrator ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums. Er kann den Vorsitz aber auch an einen sog. „Ständigen Vertreter“ abgeben.

Je nach Größe der Pfarrgemeinde ist die Mitgliederzahl auf 4, 6 bzw. 8 Mitglieder festgelegt. In unserer Pfarreiengemeinschaft besteht in allen drei Gemeinden eine Kirchenwerwaltung.

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